Geschäftsordnung

  • Dieses Haus ist nicht der richtige Ort für einen Wahlkampf Senore Peruaños! :rolleyes: Das ist genau der Grund weshalb wir eine Geschäftsordnung brauchen. Hier in diesem Haus sollten nur sachliche Kommentare zählen und Beachtung finden! Genau aus diesem einen Grund habe ich mich für die Empfehlung einer GO ausgesprochen.

    Von einem Hampelmann - Verzeihung - einer Marionette dieser Regierung lasse ich mir den Mund nicht verbieten! Noch habe ich hier das Recht (!) meine Meinung in jeder Form zu äußern. Falls das Ihnen widerspricht, bin ich gerne so Kollegial und reiche Ihnen eine Zigarillo. Mehr Rücksichtnahme haben Sie von mir aber nicht zu erwarten.


    Der Mund spricht, was der Herz denk!

    Ein Mann- Ein Wort!


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    X. Canciller des Reino de Montaña
    Leiter des Instituto de Geografía Líbre
    Vorsitzender und Gründer der


    icon_lib.pngL!BERAL.Partido

  • Sie haben keine Kontrolle über sich aber wollen unser Land regieren?! Ich halte mich jetzt mit weiteren Äußerungen zurück um nicht die Ehre des Hauses zu beschmutzen.

  • Was sie über Kontrolle zu wissen scheinen ist ja erbärmlich! Ich habe mich sehr wohl im Griff aber ich werde nie davor zurückschrecken, die Wahrheit zu sagen!

    Ein Mann- Ein Wort!


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  • Aber bitte mit dem notwendigen Respekt vor den Haus. Und nun wollen wir zu dem eigentlichen Thema zurückkommen.

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    Erster Presidente des Principados
    Juni 2011 - März 2012


    Gobernador (Gouverneur) de Tierra Para
    Seit 29. November 2012


    Mitglied der Dirección Artística (Spielleitung)


    Consejero (Hofrat) des Principado's
    18. März 2012 - März 2013


    Sprecher des InterMicronational Olympic Committee (IMOC)
    Januar 2012 - Februar 2016


    Im Adelsstand des Consejero de Reino

    seit dem 12. März 2021


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  • Regierungsmitglieder haben zwar hier eine Rede- aber kein Stimmrecht. Wieder so ein Punkt auf der zukünftigen GO.


    Nur Staatsbürger können den Rang eines Senador erreichen.

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  • Ich habe mir mal die Mühe gemacht und auf die schnelle einen ersten Entwurf für die Geschäftsordnung erarbeitet:


    Geschäftsordnung

    § 1 Vorsitz


    Den Vorsitz bei Sitzungen und Abstimmungen führt den Canciller. Er übt indes das allgemeine Hausrecht aus. Er kann Abgeordnete im Falle des ungebührlichen Vernehmens von Sitzungen ausschließen oder Personen, die nicht Mitglied des Parlament sind für entsprechende Angelegenheiten das Wortrecht erteilen.


    § 2 Vertretung des Vorsitzenden


    Sollte der Vorsitzende gem. § 1 nicht vorhanden oder seine Aufgaben nicht wahrnehmen können, so gilt folgende Vertretungsreihenfolge:


    - Vice Canciller

    - Dienstälteste Senador


    Die Vertretung endet mit dem Wegfall des Hindernisses.


    § 3 Abstimmungen


    Eine Abstimmung im Convencion de la National dauert 3 Tage. Sollten vor dem Ablauf der 3 Tage alle Stimmen der Senadore abgegeben worden sein, gilt die Abstimmung sofort als beendet. Das Ergebnis ist durch den Vorsitzenden öffentlich bekannt zu geben. Die Stimmenangabe hat dabei öffentlich zu erfolgen. Die Abstimmungsfrage ist dahingehend so zu formulieren, dass diese ausschließlich mit Si oder No beantwortet werden kann. Sollte die Abstimmung eine Grundsatzentscheidung herbeiführen, kann die auch eine andere Formulierung als die "Si oder No"-Regelung gewählt werden.


    § 4 Hausrecht


    Das Hausrecht übt der Vorsitzende aus. Alle Senadore sind an seine Weisung gebunden. Die Mitglieder des Parlaments haben den notwendigen Respekt und Anstand gegenüber einander zu wahren. Diskriminierung oder Beleidigungen sowieso sonstige Anfeindungen die über das Maß einer politischen Diskussion hinausgehen, werden mit einem Ordnungsruf oder dem Ausschluss des Parlamentsmitglieds geahndet.


    § 5 Sanktionen


    Sollte ein Mitglied des Parlaments gegen § 4 dieser Geschäftsordnung verstoßen wird er je nach der schwere sowie der Häufigkeit entsprechend verwarnt:


    1 Ordnungsruf - Verwarnung

    2 Ordnungsruf - Geldstrafe in Höhe von 500 PE

    3 Ordnungsruf - Ausschluss aus der Sitzung

    4 und jeder weitere Ordnungsruf - Verweisung des Hauses für 3 Wochen.


    Sollten die Ordnungsrufe nicht ausreichen, kann das Parlament beschließen das Mitglied für eine Dauer von maximal 4 Wochen von allen parlamentarischen Arbeiten frei zu stellen.


    Die Sanktion ist dem Verursacher gegenüber öffentlich Bekannt zu geben.


    § 6 Rechtsbehelf gegen Sanktion


    Der sanktionierte Senador hat die Möglichkeit unter der Voraussetzung das mindestens die hälfte der Mitglieder des Parlaments diese Auffassung teilen und sich öffentlich dazu bekennen, die Möglichkeit einen Rechtsbehelf einzulegen. Sollte dies geschehen, hat das Parlament anstatt dem Vorsitzenden über die Sanktion zu urteilen.


    § 7 Gültigkeit


    Die Geschäftsordnung tritt am Tag der Verkündung in Kraft. Sie verliert ihre Gültigkeit an dem Tag, an dem das Parlament eine neue Geschäftsordnung beschlossen hat.

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  • An sich finde ich das vollkommen ausreichend allerdings ist mir der Gedanke gekommen das man eigentlich den "Ablauf" einer Sitzung mitaufnehmen müsste?

  • So in der Art:


    "§ XX


    Jeder Senador hat das Recht eine Debatte mit seiner Wortmeldung zu eröffnen. Der Vorsitzende hat das Recht, die Debatte zu beenden wen innerhalb von 7 Tage keine weiteren Wortmeldungen mehr eingegangen sind oder die Debatte zu einer Abstimmung über eine Gesetzesvorlage geführt hat. Im letzteren hat der Vorsitzende das Recht die Debatte sofort zu beenden und die Abstimmung einzuleiten. "

  • So in der Art:


    "§ XX


    Jeder Senador hat das Recht eine Debatte mit seiner Wortmeldung zu eröffnen. Der Vorsitzende hat das Recht, die Debatte zu beenden wen innerhalb von 7 Tage keine weiteren Wortmeldungen mehr eingegangen sind oder die Debatte zu einer Abstimmung über eine Gesetzesvorlage geführt hat. Im letzteren hat der Vorsitzende das Recht die Debatte sofort zu beenden und die Abstimmung einzuleiten. "

    Stimmt.


    Sinnvoll wäre es schon die Formalien festgelegt zu haben. Daran das jeder eine Sitzung eröffnen kann würde ich sowieso weiterhin festhalten wollen.

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  • Ich habe mal die Vorlage entsprechend ergänzt und die Änderung eingefügt:


    Geschäftsordnung



    § 1 Vorsitz


    Den Vorsitz bei Sitzungen und Abstimmungen führt den Canciller. Er übt indes das allgemeine Hausrecht aus. Er kann Abgeordnete im Falle des ungebührlichen Vernehmens von Sitzungen ausschließen oder Personen, die nicht Mitglied des Parlament sind für entsprechende Angelegenheiten das Wortrecht erteilen.


    § 2 Vertretung des Vorsitzenden


    Sollte der Vorsitzende gem. § 1 nicht vorhanden oder seine Aufgaben nicht wahrnehmen können, so gilt folgende Vertretungsreihenfolge:


    - Vice Canciller

    - Dienstälteste Senador


    Die Vertretung endet mit dem Wegfall des Hindernisses.


    § 3 Eröffnung von Sitzungen


    Jeder Senador hat das Recht eine Debatte mit seiner Wortmeldung zu eröffnen. Der Vorsitzende hat das Recht, die Debatte zu beenden wen innerhalb von 7 Tage keine weiteren Wortmeldungen mehr eingegangen sind oder die Debatte zu einer Abstimmung über eine Gesetzesvorlage geführt hat. Im letzteren hat der Vorsitzende das Recht die Debatte sofort zu beenden und die Abstimmung einzuleiten.


    § 4 Abstimmungen


    Eine Abstimmung im Convencion de la National dauert 3 Tage. Sollten vor dem Ablauf der 3 Tage alle Stimmen der Senadore abgegeben worden sein, gilt die Abstimmung sofort als beendet. Das Ergebnis ist durch den Vorsitzenden öffentlich bekannt zu geben. Die Stimmenangabe hat dabei öffentlich zu erfolgen. Die Abstimmungsfrage ist dahingehend so zu formulieren, dass diese ausschließlich mit Si oder No beantwortet werden kann. Sollte die Abstimmung eine Grundsatzentscheidung herbeiführen, kann die auch eine andere Formulierung als die "Si oder No"-Regelung gewählt werden.


    § 5 Hausrecht


    Das Hausrecht übt der Vorsitzende aus. Alle Senadore sind an seine Weisung gebunden. Die Mitglieder des Parlaments haben den notwendigen Respekt und Anstand gegenüber einander zu wahren. Diskriminierung oder Beleidigungen sowieso sonstige Anfeindungen die über das Maß einer politischen Diskussion hinausgehen, werden mit einem Ordnungsruf oder dem Ausschluss des Parlamentsmitglieds geahndet.


    § 6 Sanktionen


    Sollte ein Mitglied des Parlaments gegen § 4 dieser Geschäftsordnung verstoßen wird er je nach der schwere sowie der Häufigkeit entsprechend verwarnt:


    1 Ordnungsruf - Verwarnung

    2 Ordnungsruf - Geldstrafe in Höhe von 500 PE

    3 Ordnungsruf - Ausschluss aus der Sitzung

    4 und jeder weitere Ordnungsruf - Verweisung des Hauses für 3 Wochen.


    Sollten die Ordnungsrufe nicht ausreichen, kann das Parlament beschließen das Mitglied für eine Dauer von maximal 4 Wochen von allen parlamentarischen Arbeiten frei zu stellen.


    Die Sanktion ist dem Verursacher gegenüber öffentlich Bekannt zu geben.


    § 7 Rechtsbehelf gegen Sanktion


    Der sanktionierte Senador hat die Möglichkeit unter der Voraussetzung das mindestens die hälfte der Mitglieder des Parlaments diese Auffassung teilen und sich öffentlich dazu bekennen, die Möglichkeit einen Rechtsbehelf einzulegen. Sollte dies geschehen, hat das Parlament anstatt dem Vorsitzenden über die Sanktion zu urteilen.


    § 8 Gültigkeit


    Die Geschäftsordnung tritt am Tag der Verkündung in Kraft. Sie verliert ihre Gültigkeit an dem Tag, an dem das Parlament eine neue Geschäftsordnung beschlossen hat.

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  • Also an der Wortwahl hänge ich jetzt nicht verbissen. ;)


    Ansonsten findet es natürlich meine Zustimmung. Weitere Anregungen habe ich für den Moment nicht.

  • Ich bin und bleibe gegen diese Geschäftsordnung! Hier werden die Senadore beschränkt und an der freien Meinungsäußerung gehindert! Wenn ich einen Kollegen das Schimpfwort an den Kopf werfen möchte, sollte es mir erlaubt sein! Die Gefahr das hier die Opposition nach Möglichkeit todgestellt wird, kann ich nicht außen vor lassen!

    Ein Mann- Ein Wort!


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  • Ich bin und bleibe gegen diese Geschäftsordnung! Hier werden die Senadore beschränkt und an der freien Meinungsäußerung gehindert! Wenn ich einen Kollegen das Schimpfwort an den Kopf werfen möchte, sollte es mir erlaubt sein! Die Gefahr das hier die Opposition nach Möglichkeit todgestellt wird, kann ich nicht außen vor lassen!

    Wenn die Argumentation nur auf Schimpfwörter beschränkt wäre würden wir auch kein Parlament benötigen.


    Diese Gefahr einer Beeinflussung der Opposition sehen Sie in jeder Gesetzesvorlage.

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  • Wenn die Argumentation nur auf Schimpfwörter beschränkt wäre würden wir auch kein Parlament benötigen.


    Diese Gefahr einer Beeinflussung der Opposition sehen Sie in jeder Gesetzesvorlage.

    Hier ist das ganze greifbar!


    Eine Abstimmung über Gesetz X: Bevor Senador P. dagegen stimmt, schließen wir ihn entsprechend der GO von der Teilnahme an der Abstimmung mit unserer Regierungsmehrheit aus.


    Schön gedacht! Aber nicht mit mir! Die Verfassung regelt alles notwendige über die parlamentarische Arbeit. Da bedarf es keiner Geschäftsordnung. Das möchte ich auch mal wieder in Erinnerung rufen.

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  • Hier ist das ganze greifbar!


    Eine Abstimmung über Gesetz X: Bevor Senador P. dagegen stimmt, schließen wir ihn entsprechend der GO von der Teilnahme an der Abstimmung mit unserer Regierungsmehrheit aus.


    Schön gedacht! Aber nicht mit mir! Die Verfassung regelt alles notwendige über die parlamentarische Arbeit. Da bedarf es keiner Geschäftsordnung. Das möchte ich auch mal wieder in Erinnerung rufen.

    Laut dem Vorschlag ist sowas nur nach entsprechenden Ordnungsrufen möglich. Die Gefahr einer "Strategie" um so Abstimmungsergebnisse zu beeinflussen ist daher so gering, wenn nicht gar fast unmöglich.

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  • Sei es drum.


    Mittlerweile habe ich ja diesen Entwurf erarbeitet.

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