Werte Mitglieder des Hauses,
ich möchte die Debatte über ein neues Ley de la Ceremonia (Ehrungsgesetz) eröffnen. Einen ersten Entwurf habe ich ebenfalls vorliegen, dieser orientiert sich an dem ehemaligen Ehrungsgesetz aus dem Jahre 2011. Insbesondere die Schaffung neuer Orden durch den Rey hat dazu geführt, dass dieses Gesetz dringend überarbeitet gehört. Daher bitte ich um eine rege und produktive Diskussion insbesondere was die Schaffung des "Goldenen Kranz" betrifft.
Ley de la Ceremonia - Ehrungsgesetz
§ 1 Allgemeine Auszeichnungen
(1) Die Orden werden für besondere politische, militärische, sportliche, wirtschaftliche, soziale und geistige Verdienste verliehen.
(2) Der Verdienstorden wird wie folgt verliehen.
Der "Sternenbanner" wird an in- und ausländische Personen verliehen, die sich um das Ansehen des Reino besonders verdient gemacht haben.
Der "Held des Reino" wird verliehen an Staatsbürger, die einen besonderen Beitrag zum Aufbau des Staates geleistet haben.
Der "Concejero del Reino" wird vom Rey an Personen verliehen, die auf mehreren politischen, wirtschaftlichen, sozialen und geistigen Ebenen entsprechende Beiträge geleistet haben.
Der "Goldenen Kranz" wird an Staatsbürger verliehen, welche sich auf Grund von militärischen oder sportliche Verdienste, für das Vaterland verdient gemacht haben.
§ 2 Verleihungspraxis
(1) Jeder kann eine Person für einen Orden vorschlagen. Der Vorschlag ist öffentlich an den Rey zu richten.
(2) Der Vorschlag der eigenen Person wird nicht berücksichtigt.
(3) Es besteht kein Anspruch auf einen Orden.
(4) Die Orden werden nach Anlass durch den Canciller oder den Rey verliehen.
(5) Ein Orden kann entzogen werden, wenn der Ordensträger sich als unwürdig erweist. Dies ist insbesondere bei Begehen einer Straftat der Fall.
§ 3 Liste der Ordensträger
(1) Nach Ernennung trägt der Rey oder der Canciller die jeweiligen Personen in die "Liste der Ordensträger" ein.
(2) Nur verzeichnete Personen sind berechtigt, diesen Titel oder Orden auch öffentlich zu präsentieren
§ 4 Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündigung in Kraft.