Geschäftsordnung des Convención de la National

Geschäftsordnung des Convención de la National



§ 1 Vorsitz


Den Vorsitz bei Sitzungen und Abstimmungen führt den Canciller. Er übt indes das allgemeine Hausrecht aus. Er kann Abgeordnete im Falle des ungebührlichen Vernehmens von Sitzungen ausschließen oder Personen, die nicht Mitglied des Parlament sind für entsprechende Angelegenheiten das Wortrecht erteilen.


§ 2 Vertretung des Vorsitzenden


Sollte der Vorsitzende gem. § 1 nicht vorhanden oder seine Aufgaben nicht wahrnehmen können, so gilt folgende Vertretungsreihenfolge:


- Vice Canciller

- Dienstälteste Senador


Die Vertretung endet mit dem Wegfall des Hindernisses.


§ 3 Eröffnung von Sitzungen


Jeder Senador hat das Recht eine Debatte mit seiner Wortmeldung zu eröffnen. Der Vorsitzende hat das Recht, die Debatte zu beenden wen innerhalb von 7 Tage keine weiteren Wortmeldungen mehr eingegangen sind oder die Debatte zu einer Abstimmung über eine Gesetzesvorlage geführt hat. Im letzteren hat der Vorsitzende das Recht die Debatte sofort zu beenden und die Abstimmung einzuleiten.


§ 4 Abstimmungen


Eine Abstimmung im Convencion de la National dauert 3 Tage. Sollten vor dem Ablauf der 3 Tage alle Stimmen der Senadore abgegeben worden sein, gilt die Abstimmung sofort als beendet. Das Ergebnis ist durch den Vorsitzenden öffentlich bekannt zu geben. Die Stimmenangabe hat dabei öffentlich zu erfolgen. Die Abstimmungsfrage ist dahingehend so zu formulieren, dass diese ausschließlich mit Si oder No beantwortet werden kann. Sollte die Abstimmung eine Grundsatzentscheidung herbeiführen, kann die auch eine andere Formulierung als die "Si oder No"-Regelung gewählt werden.


§ 5 Hausrecht


Das Hausrecht übt der Vorsitzende aus. Alle Senadore sind an seine Weisung gebunden. Die Mitglieder des Parlaments haben den notwendigen Respekt und Anstand gegenüber einander zu wahren. Diskriminierung oder Beleidigungen sowieso sonstige Anfeindungen die über das Maß einer politischen Diskussion hinausgehen, werden mit einem Ordnungsruf oder dem Ausschluss des Parlamentsmitglieds geahndet.


§ 6 Sanktionen


Sollte ein Mitglied des Parlaments gegen § 4 dieser Geschäftsordnung verstoßen wird er je nach der schwere sowie der Häufigkeit entsprechend verwarnt:


1 Ordnungsruf - Verwarnung

2 Ordnungsruf - Geldstrafe in Höhe von 500 PE

3 Ordnungsruf - Ausschluss aus der Sitzung

4 und jeder weitere Ordnungsruf - Verweisung des Hauses für 3 Wochen.


Sollten die Ordnungsrufe nicht ausreichen, kann das Parlament beschließen das Mitglied für eine Dauer von maximal 4 Wochen von allen parlamentarischen Arbeiten frei zu stellen.


Die Sanktion ist dem Verursacher gegenüber öffentlich Bekannt zu geben.


§ 7 Rechtsbehelf gegen Sanktion


Der sanktionierte Senador hat die Möglichkeit unter der Voraussetzung das mindestens die hälfte der Mitglieder des Parlaments diese Auffassung teilen und sich öffentlich dazu bekennen, die Möglichkeit einen Rechtsbehelf einzulegen. Sollte dies geschehen, hat das Parlament anstatt dem Vorsitzenden über die Sanktion zu urteilen.


§ 8 Gültigkeit


Die Geschäftsordnung tritt am Tag der Verkündung in Kraft. Sie verliert ihre Gültigkeit an dem Tag, an dem das Parlament eine neue Geschäftsordnung beschlossen hat.


Carcas, 4.10.2021

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S.M. el Rey Don Emilio I.
Rey de la Corona de Estado Montaña
Reino de Grande Montaña

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