Konferenz zur Teilautonomie Tierra Paras

  • Solange der Gobernador nicht als Marionette fungiert....

    Von einer Marionette kann schlecht die Rede sein. Fakt ist allerdings auch, dass Tierra Para trotz seiner Stellung, ein Teil des Königreichs ist. Entsprechend steht das gemeinsame Parlament in Carcas, die Regierung sowie seine Majestät über den landespolitischen Würdenträgern. Das darf bei dieser Diskussion nicht vergessen werden. Es kann daher durchaus die Konstellation eintreten, dass die Gesetzgebung des Königreichs, die Gesetze des Landes "schlägt".

  • Das Innenministerium hat folgenden Grundsatz erarbeitet:

    • Eigene Regionalregierung: Tierra Para soll einen eigenen Regionalrat und Präsidenten erhalten, der direkt von der Bevölkerung gewählt wird.
    • Kulturelle Selbstverwaltung: Die Region erhält das Recht, ihre eigene Schulpolitik zu gestalten, einschließlich der Einführung indigener Sprachen als Unterrichtssprache.
    • Wirtschaftliche Kontrolle: Ein Teil der Steuereinnahmen soll künftig in der Region verbleiben und durch einen neu gegründeten Entwicklungsfonds verwaltet werden.
    • Umweltsouveränität: Die Regionalregierung soll ein Mitspracherecht bei der Nutzung natürlicher Ressourcen erhalten, insbesondere im Hinblick auf nachhaltige Landwirtschaft und Bergbauprojekte.

    Nach dieser Vorlage wären bereits Kompromisse insbesondere bei der Bildungspolitik eingegangen....

  • Ich erkenne hier nur was die Bildungspolitik betrifft einen Kompromiss. Was ich noch nicht so einordnen kann, ist die Tatsache, dass es mehr oder weniger Waage geschrieben ist. Das lässt viel interpretationsspielraum zu. Gerade auf den Bezug, wem die Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten zufällt.

  • Als nun Sonderbeauftragte der Regierung möchte ich diesen Entwurf einbringen, welcher in enger Abstimmung zwischen Canciller Guitiño, seiner Majestät dem Rey sowie dem Kabinett erarbeitet wurde. Er beruht auf den Ergebnissen, der ersten Gespräche:

    TRATADO SOBRE LA AUTONOMÍA PARCIAL DE TIERRA PARA
    VERTRAG ÜBER DIE TEILAUTONOMIE VON TIERRA PARA

    Zwischen dem Reino de Montaña, vertreten durch Seine Majestät Rey Emilio I.,
    und der Region Tierra Para, vertreten durch den Regionalrat von Tierra Para

    wird folgender Vertrag geschlossen:


    Präambel

    In Anerkennung der historischen, kulturellen und geographischen Eigenständigkeit der Region Tierra Para,
    in Respekt vor dem Willen ihrer Bevölkerung zur stärkeren Selbstverwaltung,
    und im Geiste einer dauerhaften Einigung, Stabilität und Zusammenarbeit innerhalb des Königreiches,
    vereinbaren die unterzeichnenden Parteien das vorliegende Abkommen zur Regelung der Teilautonomie von Tierra Para. Alle Bereiche und staatlichen Angelegenheiten, die in diesem Vertragswerk nicht geregelt sind, fallen in die alleinige Zuständigkeit des Reino.


    Artikel I – Rechtsstatus

    (1) Tierra Para wird hiermit der Status einer teilautonomen Region innerhalb des Reino de Montana verliehen.

    (2) Die territoriale und staatliche Integrität des Reino de Montana bleibt gewahrt. Die Souveränität der Krone wird durch die in diesem Vertrag geregelten Zuständigkeiten nicht berührt, soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt.


    Artikel II – Eigene Regionalregierung

    (1) Tierra Para errichtet eine eigene Regionalregierung mit Exekutiv- und Legislativorganen.

    (2) Die Regionalregierung ist befugt, Gesetze und Verordnungen zu erlassen, die innerhalb der übertragenen Zuständigkeiten Anwendung finden.

    (3) Die Regionalregierung wird durch die Bevölkerung von Tierra Para gewählt.


    Artikel III – Kulturelle Selbstverwaltung

    (1) Tierra Para erhält vollständige kulturelle Selbstverwaltung.

    (2) Dazu gehören insbesondere:

    • die Förderung und Pflege regionaler Sprachen, Traditionen und Bräuche,
    • die Einrichtung und Verwaltung kultureller Institutionen,
    • die Gestaltung des Bildungswesens im kulturellen Kontext der Region.

    (3) Der Gebrauch regionaler Amtssprachen ist in offiziellen Dokumenten, Bildungseinrichtungen und der öffentlichen Verwaltung zulässig.


    Artikel IV – Wirtschaftliche Kontrolle

    (1) Tierra Para erhält umfassende wirtschaftliche Selbstbestimmung innerhalb seines Territoriums.

    (2) Die Region ist befugt zur:

    • Erhebung und Verwaltung regionaler Steuern und Abgaben,
    • Aufstellung eines eigenständigen Haushaltsplans,
    • Regulierung und Förderung regionaler Wirtschaftsbereiche.

    (3) Nationale und internationale Handels- und Zollregelungen des Reino de Montana bleiben in überregionalem Kontext verbindlich, es sei denn, Sondervereinbarungen werden im Einvernehmen geschlossen.


    Artikel V – Umweltsouveränität

    (1) Tierra Para übernimmt die Verantwortung für Umwelt- und Naturschutz innerhalb seiner Grenzen.

    (2) Die Region ist zuständig für:

    • die Gesetzgebung in Fragen des Naturschutzes,
    • die Nutzung und Bewahrung natürlicher Ressourcen,
    • Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung und Energieversorgung.

    (3) Bei Angelegenheiten von überregionaler Bedeutung ist eine Konsultation mit der Zentralregierung verpflichtend.


    Artikel VI – Gemeinsame Verpflichtung

    (1) Beide Parteien verpflichten sich zur friedlichen, respektvollen und kooperativen Zusammenarbeit.

    (2) Streitigkeiten über die Auslegung dieses Vertrages sind durch den Rey beizulegen, unter Bezugnahme von Vertretern beider Seiten.

    (3) Änderungen des Vertrages bedürfen der Zustimmung beider Parlamente sowie der Bestätigung durch den König.

    (4) Die Verteidigungsangelegenheiten und die gesamtaußenpolitische Vertretung bleibt dem Gesamtstaat vorbehalten. Die damit verbundenen Regularien gelten sowie alle anderen staatlichen Verpflichtungen auch für das teilautonome Gebiet.


    Schlussformel

    Dieser Vertrag tritt am ersten Tag des auf die Unterzeichnung folgenden Monats in Kraft. Er wird in zwei Originalfassungen unterzeichnet, eine für die Zentralregierung des Reino de Montana, eine für den Regionalrat von Tierra Para.

    Gegeben in XXXXX am [Datum einfügen].


    Für das Reino de Montaña:
    Rey Emilio I.
    (mit dem Siegel der Krone)

    Für die Region Tierra Para:
    Präsident/in des Regionalrats
    (mit dem Siegel der Region)

    Ich bitte in dem Sinne um eine Diskussion bzw. eine Meinungsbekundung. Von meiner Seite aus wird dieses Vertragswerk ausdrücklich befürwortet.

  • Ich würde es als äußerst erfreulich ansehen, wenn die Konferenz zu dem Ergebnis kommen sollte, diesen Vorschlag anzunehmen.

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    Adrián Guitiño de Nevarez
    XIII. Canciller de Reino de Montaña
    XIII. Kanzler des Reino de Montaña

  • Nach Beratungen - die teilweise auch sehr hitzig waren - sieht zumindest die große Mehrheit der Mitglieder, eine positive Grundhaltung dem Vorschlag gegenüber. Es ist dennoch die Frage aufgekommen, ob dieses Vertragswerk nicht im Rahmen einer Bürgerabstimmung angenommen werden soll. Hier könnten alle Einwohner von Tierra Para dem Vertragswerk zustimmen.

    Darüber hinaus möchte ich insbesondere folgende Zugeständnisse hervorheben:

    Artikel I – Rechtsstatus

    (1) Tierra Para wird hiermit der Status einer teilautonomen Region innerhalb des Reino de Montana verliehen.

    (2) Die territoriale und staatliche Integrität des Reino de Montana bleibt gewahrt. Die Souveränität der Krone wird durch die in diesem Vertrag geregelten Zuständigkeiten nicht berührt, soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt.


    Artikel II – Eigene Regionalregierung

    (1) Tierra Para errichtet eine eigene Regionalregierung mit Exekutiv- und Legislativorganen.

    (2) Die Regionalregierung ist befugt, Gesetze und Verordnungen zu erlassen, die innerhalb der übertragenen Zuständigkeiten Anwendung finden.

    (3) Die Regionalregierung wird durch die Bevölkerung von Tierra Para gewählt.


    Tierra Para erhält damit eine völlig freie Gestaltungsmöglichkeit des eigenen, innenpolitischen Aufbaus.

  • Weder seine Majestät noch die Regierung würden der Möglichkeit einer "Volksabstimmung" entgegenstehen. Voraussetzung hierfür wäre allerdings, dass die Konferenz das Vertragswerk akzeptiert.

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    Adrián Guitiño de Nevarez
    XIII. Canciller de Reino de Montaña
    XIII. Kanzler des Reino de Montaña

    • Offizieller Beitrag

    Derzeit findet in Tierra Para eine Volksabstimmung statt. Die Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, über die Frage der Teilautonomie von Tierra Para innerhalb des Königreichs im Rahmen des erarbeiteten Vertragswerks zu entscheiden. Diese Abstimmung ist ein Ausdruck der Mitbestimmung und ein bedeutender Schritt in der politischen Entwicklung der Region. Unabhängig vom Ergebnis steht fest: Die Verbundenheit mit dem Reino de Montana bleibt ein zentraler Bestandteil unserer Identität und unseres gemeinsamen Weges.

  • Die Regierung informiert seine Majestät über den Ausgang der Abstimmung. Nach den ersten informellen Hochrechnungen sieht es ganz danach aus, als habe die Bürgerschaft das Vertragswerk angenommen. Bis ein amtliches Endergebnis vorliegt, hat der Kanzler allerdings Stillschweigen angeordnet.

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    Adrián Guitiño de Nevarez
    XIII. Canciller de Reino de Montaña
    XIII. Kanzler des Reino de Montaña

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