Gemäß der Landesverfassung ist im August ein neuer Gobernador zu wählen. Wie bereits angekündigt, verzichtet der Amtsinhaber auf eine erneute Kandidatur.
Entsprechend meinem Verzicht, werde ich daher in meiner Funktion als Gobernador, die Sitzung des Parlaments mit anschließender Wahl des neuen Gobernador leiten.
Vorweg daher die Frage ins Plenum: Gibt es gegen dieses Vorgehen Einwendungen?