Es wird festgestellt, dass Adrián Guitiño de Nevarez zum Kanzler gewählt wurde. Er setzte sich mit 60 % gegen Fidel Vesoya durch.
Gez. Oficina Electoral
Es wird festgestellt, dass Adrián Guitiño de Nevarez zum Kanzler gewählt wurde. Er setzte sich mit 60 % gegen Fidel Vesoya durch.
Gez. Oficina Electoral
Wenn wählen Sie zum Kanzler des Reino?
Dauer: 3 Tage.
Da auch im zweiten Wahlgang kein Kandidaten die erforderliche Mehrheit erreichen konnte, sind die Wahlen erneut auszuschreiben.
Auf Weisung des Palast wird mitgeteilt, dass die Wahlen hiermit erneut ausgeschrieben werden. Ab sofort bis Donnerstag, 6.11.2025 um 00:00 Uhr können kandidaturen eingereicht werden.
Die Wahlen selbst werden dann am 6.11.2025 für die Dauer von 3 Tagen stattfinden.
Gez. Oficina Electoral
Die Wahlen finden gemäß Artikel 6 der Verfassung statt:
"Artikel 6
(2) Wahlberechtigt sind alle Frauen und Männer, die am Stichtag für die Wahl die Staatsbürgerschaft besitzen und älter als 21 Jahre sind.
(3) Wählbar sind alle Frauen und Männer, die wahlberechtigt sind und am 1. Jänner des Jahres der Wahl das 19. Lebensjahr vollendet haben.
Artikel 11
(3) Der Canciller wird mit einfacher Mehrheit auf sechs Monate gewählt. Die Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.
(4) Die Amtszeit des Canciller endet durch Tod, Rücktritt, Verlust der Staatsbürgerschaft, Entlassung oder Enthebung durch den Rey. Er hat bei seinem Amtsantritt einen ständigen Stellvertreter zu ernennen, welcher im Falle des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Amt, die Regierungsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers fortführt."
REINO DE MONTAÑA
Oficina Electoral
Ausschreibung der Wahlen zum Canciller im Oktober 2025
Da im ersten Wahlgang kein Kandidat die erforderliche Mehrheit erreicht hat, schreibt das Wahlamt des Reino de Montaña hiermit auf Weisung seiner Majestät, Rey Emilio I., öffentlich die nächsten Wahlen zum Canciller aus. Die Wahlen finden gem. Artikel 6 und 11 der Constitución del Reino de Montaña statt:
"Artikel 6
(2) Wahlberechtigt sind alle Frauen und Männer, die am Stichtag für die Wahl die Staatsbürgerschaft besitzen und älter als 21 Jahre sind.
(3) Wählbar sind alle Frauen und Männer, die wahlberechtigt sind und am 1. Jänner des Jahres der Wahl das 19. Lebensjahr vollendet haben.
Artikel 11
(3) Der Canciller wird mit einfacher Mehrheit auf sechs Monate gewählt. Die Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.
(4) Die Amtszeit des Canciller endet durch Tod, Rücktritt, Verlust der Staatsbürgerschaft, Entlassung oder Enthebung durch den Rey. Er hat bei seinem Amtsantritt einen ständigen Stellvertreter zu ernennen, welcher im Falle des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Amt, die Regierungsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers fortführt."
Die Frist für die Einreichung von Kandidaturen um dieses Amt beginnt am heute, 28.10.2025 und endet am Donnerstag, 30.10.2025, 10 Uhr.
Die Wahl wird im Zeitraum von 31.10.2025 bis 2.11.2025 stattfinden.
Gez.
Das Wahlamt
- Oficina Electoral -
Es wird festgestellt, dass keiner der Kandidaten die notwendige Mehrheit erreicht hat.
Gemäß den vorliegenden gesetzlichen Regelungen wird die Wahl daher erneut ausgeschrieben.
Dauer der Wahl: 3 Tage!
Die Wahlen finden gemäß Artikel 6 der Verfassung statt:
"Artikel 6
(2) Wahlberechtigt sind alle Frauen und Männer, die am Stichtag für die Wahl die Staatsbürgerschaft besitzen und älter als 21 Jahre sind.
(3) Wählbar sind alle Frauen und Männer, die wahlberechtigt sind und am 1. Jänner des Jahres der Wahl das 19. Lebensjahr vollendet haben.
Artikel 11
(3) Der Canciller wird mit einfacher Mehrheit auf sechs Monate gewählt. Die Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.
(4) Die Amtszeit des Canciller endet durch Tod, Rücktritt, Verlust der Staatsbürgerschaft, Entlassung oder Enthebung durch den Rey. Er hat bei seinem Amtsantritt einen ständigen Stellvertreter zu ernennen, welcher im Falle des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Amt, die Regierungsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers fortführt."
REINO DE MONTAÑA
Oficina Electoral
Ausschreibung der Wahlen zum Canciller im Oktober 2025
Das Wahlamt des Reino de Montaña schreibt hiermit auf Weisung seiner Majestät, Rey Emilio I., öffentlich die nächsten Wahlen zum Canciller aus. Die Wahlen finden gem. Artikel 6 und 11 der Constitución del Reino de Montaña statt:
"Artikel 6
(2) Wahlberechtigt sind alle Frauen und Männer, die am Stichtag für die Wahl die Staatsbürgerschaft besitzen und älter als 21 Jahre sind.
(3) Wählbar sind alle Frauen und Männer, die wahlberechtigt sind und am 1. Jänner des Jahres der Wahl das 19. Lebensjahr vollendet haben.
Artikel 11
(3) Der Canciller wird mit einfacher Mehrheit auf sechs Monate gewählt. Die Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.
(4) Die Amtszeit des Canciller endet durch Tod, Rücktritt, Verlust der Staatsbürgerschaft, Entlassung oder Enthebung durch den Rey. Er hat bei seinem Amtsantritt einen ständigen Stellvertreter zu ernennen, welcher im Falle des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Amt, die Regierungsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers fortführt."
Die Frist für die Einreichung von Kandidaturen um dieses Amt beginnt am Donnerstag, 9.10.2025 und endet am Sonntag, 19.10.2025, 20 Uhr.
Die Wahl wird im Zeitraum von 23.10.2025 bis 26.10.2025 stattfinden.
Gez.
Das Wahlamt
- Oficina Electoral -
Das Oficina Electoral stellt hiermit fest, dass nach Auszählung aller Stimmen, der Kandidat Adrián Guitiño Nevarez, die Wahlen zum 13. Kanzler des Reino de Montaña, gewonnen hat.
Das offizielle amtliche Endergebnis:
Nach dem im ersten Wahlgang keine Mehrheit auf den Kandidaten Fidel Vesoya entfiel, wird die Wahl hiermit erneut ausgeschrieben.
REINO DE MONTAÑA
Oficina Electoral
Ausschreibung der Wahlen zum Canciller im April 2025
Das Wahlamt des Reino de Montaña schreibt hiermit auf Weisung seiner Majestät, Rey Emilio I., öffentlich die nächsten Wahlen zum Canciller aus. Die Wahlen finden gem. Artikel 6 und 11 der Constitución del Reino de Montaña statt:
"Artikel 6
(2) Wahlberechtigt sind alle Frauen und Männer, die am Stichtag für die Wahl die Staatsbürgerschaft besitzen und älter als 21 Jahre sind.
(3) Wählbar sind alle Frauen und Männer, die wahlberechtigt sind und am 1. Jänner des Jahres der Wahl das 19. Lebensjahr vollendet haben.
Artikel 11
(3) Der Canciller wird mit einfacher Mehrheit auf sechs Monate gewählt. Die Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.
(4) Die Amtszeit des Canciller endet durch Tod, Rücktritt, Verlust der Staatsbürgerschaft, Entlassung oder Enthebung durch den Rey. Er hat bei seinem Amtsantritt einen ständigen Stellvertreter zu ernennen, welcher im Falle des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Amt, die Regierungsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers fortführt."
Die Frist für die Einreichung von Kandidaturen um dieses Amt beginnt am Freitag, 11.4.2025 und endet am Sonntag, 13.4.2025, 20 Uhr.
Die Wahl wird im Zeitraum von 15.4.2025 bis 18.4.2025 stattfinden.
Gez.
Das Wahlamt
- Oficina Electoral -
Der Kandidat hat die erforderliche Mehrheit nicht erreicht. Es entfielen 33 % der Stimmen auf Sí. 67 % der Stimmen entfielen auf No. Damit ist keine Mehrheit erreicht. Die Wahl wird erneut ausgeschrieben.
Dauer der Wahl bis zum 11.4.2025, 00:00 Uhr
REINO DE MONTAÑA
Oficina Electoral
Ausschreibung der Wahlen zum Canciller im April 2025
Das Wahlamt des Reino de Montaña schreibt hiermit auf Weisung seiner Majestät, Rey Emilio I., öffentlich die nächsten Wahlen zum Canciller aus. Die Wahlen finden gem. Artikel 6 und 11 der Constitución del Reino de Montaña statt:
"Artikel 6
(2) Wahlberechtigt sind alle Frauen und Männer, die am Stichtag für die Wahl die Staatsbürgerschaft besitzen und älter als 21 Jahre sind.
(3) Wählbar sind alle Frauen und Männer, die wahlberechtigt sind und am 1. Jänner des Jahres der Wahl das 19. Lebensjahr vollendet haben.
Artikel 11
(3) Der Canciller wird mit einfacher Mehrheit auf sechs Monate gewählt. Die Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.
(4) Die Amtszeit des Canciller endet durch Tod, Rücktritt, Verlust der Staatsbürgerschaft, Entlassung oder Enthebung durch den Rey. Er hat bei seinem Amtsantritt einen ständigen Stellvertreter zu ernennen, welcher im Falle des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Amt, die Regierungsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers fortführt."
Die Frist für die Einreichung von Kandidaturen um dieses Amt beginnt am Donnerstag, 27.3.2025 und endet am Sonntag, 6.4.2025, 20 Uhr.
Die Wahl wird im Zeitraum von 8.4.2025 bis 11.4.2025 stattfinden.
Gez.
Das Wahlamt
- Oficina Electoral -
OFICINA ELECTORAL
- Der Wahlleiter -
Carcas, 15.11.2024
Verkündung des amtlichen Wahlergebnisses
Quinto Ravero wurde mit einer Mehrheit von 67 % zu 33 % der abgegebenen Stimmen zum neuen [definition='1','0'][definition='1','0'][definition='1','0'][definition='1','0'][definition='1','0'][definition='1','0'][definition='3','0']Canciller gewählt.
Gez.
Oficina Electoral
Dauer: 3 Tage oder bis eine absolute Mehrheit erreicht wurde.
Die o.g. Ausschreibung gilt erneut, da der einzige Kandidat keine Mehrheit erreicht hat. Die Frist für Kandidaturen wird hiermit bis zum 10.11.2024 verlängert. Es gelten die selben Bedingungen wie im oben aufgeführten Schreiben.
Die Wahlen finden dann am 12.11.2024 statt.
Gez. Oficina Electoral
Der Kandidat hat die erforderliche Mehrheit nicht erreicht. Die Wahlen werden daher erneut ausgeschrieben.
Die Wahlen zum [definition='1','0'][definition='1','0'][definition='1','0'][definition='1','0'][definition='1','0'][definition='1','0'][definition='3','0']Canciller des Königreichs finden statt. Alle Wahlberechtigten haben 1 Stimme! Die Wahl endet am 31. Oktober um 00:00 Uhr.
REINO DE MONTAÑA
Oficina Electoral
Ausschreibung der Wahlen zum [definition='1','0'][definition='1','0'][definition='1','0'][definition='1','0'][definition='1','0'][definition='1','0'][definition='3','0']Canciller im Oktober 2024
Das Wahlamt des Reino de Montaña schreibt hiermit auf Weisung seiner Majestät, [definition='2','0'][definition='2','0'][definition='2','0'][definition='2','0'][definition='2','0'][definition='2','0'][definition='4','0']Rey Emilio I., öffentlich die nächsten Wahlen zum [definition='1','0'][definition='1','0'][definition='1','0'][definition='1','0'][definition='1','0'][definition='1','0'][definition='3','0']Canciller aus. Die Wahlen finden gem. Artikel 6 und 11 der Constitución del Reino de Montaña statt:
"Artikel 6
(2) Wahlberechtigt sind alle Frauen und Männer, die am Stichtag für die Wahl die Staatsbürgerschaft besitzen und älter als 21 Jahre sind.
(3) Wählbar sind alle Frauen und Männer, die wahlberechtigt sind und am 1. Jänner des Jahres der Wahl das 19. Lebensjahr vollendet haben.
Artikel 11
(3) Der [definition='1','0'][definition='1','0'][definition='1','0'][definition='1','0'][definition='1','0'][definition='1','0'][definition='3','0']Canciller wird mit einfacher Mehrheit auf sechs Monate gewählt. Die Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.
(4) Die Amtszeit des [definition='1','0'][definition='1','0'][definition='1','0'][definition='1','0'][definition='1','0'][definition='1','0'][definition='3','0']Canciller endet durch Tod, Rücktritt, Verlust der Staatsbürgerschaft, Entlassung oder Enthebung durch den [definition='2','0'][definition='2','0'][definition='2','0'][definition='2','0'][definition='2','0'][definition='2','0'][definition='4','0']Rey. Er hat bei seinem Amtsantritt einen ständigen Stellvertreter zu ernennen, welcher im Falle des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Amt, die Regierungsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers fortführt."
Die Frist für die Einreichung von Kandidaturen um dieses Amt beginnt am Donnerstag, 17.10.2024 und endet am Sonntag, 26.10.2024, 20 Uhr.
Die Wahl wird im Zeitraum von 28.10.2024 bis 30.10.2024 stattfinden.
Gez.
Das Wahlamt
- Oficina Electoral -