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II. Ley de Enmienda Constitucional (2. Verfassungsänderungsgesetz)

  • Montaña
  • 15. Oktober 2024 um 10:02
  • 349 Mal gelesen
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Status: GÜLTIG!

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PALACIO DE LAS PALMERAS
REY DE LA CORONA DE ESTADO MONTAÑA
S.M. EL REY DON EMILIO I.



II. LEY DE ENMIENDA CONSTITUCIONAL


§ 1 Allgemeines

(1) Gemäß Artikel 15 der Verfassung hat der Convención de la National eine Verfassungsänderung beschlossen.

§ 2 Verfassungsänderung

(1) Der Artikel 11 der Verfassung mit Stand vom 12.9.2024 wird nachfolgend geändert:

"Artikel 11

(1) Der Canciller ist der Regierungschef.

(2) Dem Canciller obliegt die Führung der Regierung. Auf seinen Vorschlag hin ernennt oder entlässt der Rey die einzelnen Minister. Dem Rey steht es hierbei frei, die Ernennung oder Entlassung eines Ministers zu verweigern. In diesem Falle ist der Grund der Ablehnung öffentlich bekannt zu werden.

(3) Der Canciller wird mit einfacher Mehrheit auf sechs Monate gewählt. Die Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.

(4) Die Amtszeit des Canciller endet durch Tod, Rücktritt, Verlust der Staatsbürgerschaft, Entlassung oder Enthebung durch den Rey. Er hat bei seinem Amtsantritt einen ständigen Stellvertreter zu ernennen, welcher im Falle des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Amt, die Regierungsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers fortführt."

§ 3 Übergangsbestimmungen

(1) Das Gesetz tritt am darauffolgenden Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Die Verfassungsänderung hat für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens berufene Minister keine Folge. Eine erneute Ernennung durch den Rey ist auf Grundlage der Verfassung nicht notwendig.


Carcas, 15.10.2024

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S.M. el Rey Don Emilio I.
Rey de la Corona de Estado Montaña
Reino de Grande Montaña

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