Exakt, wobei die offizielle Amtssprache auf montanisch gesetzt werden sollte, innerhalb von Lättön kann natürlich beides gesprochen werden.
Dafür bin ich bereit die Amtsbezeichnung des Första zu unterstützen.
Exakt, wobei die offizielle Amtssprache auf montanisch gesetzt werden sollte, innerhalb von Lättön kann natürlich beides gesprochen werden.
Dafür bin ich bereit die Amtsbezeichnung des Första zu unterstützen.
Wie wäre es wenn wir einfach einen kleineren Beitrittsvertrag machen?
Ich stelle mir das so vor, dass Lättön dann MON beitritt und wir in dem Vertrag ausschließlich die "abweichungen" festhalten? Dürfte vielleicht einfacher sein.
Festzuhalten bleibt:
- Neue Währung für Lättön
- Första
- Amtssprache MON/Lättön
Ich war mal so frei und habe mich an einem Text versucht:
Artikel 1
(1) Die Sozialistische Republik Lättön tritt dem Estado Libre de Montana vollumfänglich bei.
(2) Der Beitritt wird vollzogen, wenn die beiden Nationalparlamente dies in einer Abstimmung nach dem jeweiligen nationalen Recht, beschlossen haben.
Artikel 2
(1) Der Estado de Libre Montana ist der völkerrechtliche Staatsnachfolger der Sozialistischen Republik Lättön.
(2) Die montanische Sprache wird die offizielle Amtssprache des neuen Gesamtstaats.
(3) Die bestehenden montanischen Gesetze, insbesondere die Verfassung gelten mit dem Beitritt der Sozialistischen Republik Lättön, für den Gesamtstaat.
Artikel 3
(1) Lättön erhält innerhalb des Estado de Libre denn Status einer Provinz.
(2) Der Pesos (PE) wird als alleiniges Zahlungsmittel in Lättön eingeführt. Die vorhandene Währung wird zu einem Wechselkurs von 1 PE : ____ durch die Banco Nacional eingetauscht.
Artikel 4
(1) Die Streitkräfte der Sozialistischen Republik Lättön treten der Forca Armada bei.
(2) Alle Verträge, Verbindlichkeiten oder Ansprüche der Sozialistischen Republik Lättön, werden durch den Estado Libre de Montana wahrgenommen.
(3) Mit dem Beitritt zum Estado Libre de Montana erhalten alle lättönischen Staatsbürger, die zum Zeitpunkt des Beitritts bereits im Besitz der Staatsbürgerschaft waren, die montanische Staatsbürgerschaft.
Artikel 5
(1) Bei allen internationalen Organen wird mit dem Zusammenschluss der beiden Nationen, eine gemeinsame Vertretung angestrebt. Die Vertretung bei der OIK übernimmt _____ die Vertretung für den Gesamtstaat.
Artikel 6
(1) Die montanische Rechtsprechung ist für den Gesamtstaat gültig.
Nun was mir fehlt, ist dass es eben kulturell sich für Lättön nichts ändert. Vorallem unser Elefanten reservat, und auch sonst...
Nun sie können es gerne einarbeiten.
Alles anzeigenIch
war mal so frei und habe mich an einem Text versucht:
Artikel 1 - Beitritt
(1) Die Sozialistische Republik Lättön tritt dem Estado Libre de Montana vollumfänglich bei.
(2)
Der Beitritt wird vollzogen, wenn die beiden Nationalparlamente dies in
einer Abstimmung nach dem jeweiligen nationalen Recht, beschlossen
haben.
(3) Es ist der Provinz Lättön gestattet eine eigene Provinzverfassung, die sich an die Gesetzgebung Montanas hält, zu erarbeiten und zu ratifizieren.
(4) Die Provinzflagge wird die Staatsflagge von Lättön. Sie zeigt einen Elefanten auf blau-grünen Hintergrund.
Artikel 2 - Name
(1) Der Estado de Libre Montana ist der völkerrechtliche Staatsnachfolger der Sozialistischen Republik Lättön.
(2) Die montanische Sprache wird die offizielle Amtssprache des neuen Gesamtstaats.
(3)
Die bestehenden montanischen Gesetze, insbesondere die Verfassung
gelten mit dem Beitritt der Sozialistischen Republik Lättön, für den
Gesamtstaat.
Artikel 3 - Provinz Lättön
(1) Lättön erhält innerhalb des Estado de Libre denn Status einer Provinz.
(2) Die Provinzhauptstadt ist Härlighet Stad.
(3) Der Gouberneur der Provinz Lättön darf sich weiterhin Första nennen.
Artikel 4 - Militär
(1) Die Streitkräfte der Sozialistischen Republik Lättön treten der Forca Armada bei.
(2)
Alle Verträge, Verbindlichkeiten oder Ansprüche der Sozialistischen
Republik Lättön, werden durch den Estado Libre de Montana wahrgenommen.
(3)
Mit dem Beitritt zum Estado Libre de Montana erhalten alle lättönischen
Staatsbürger, die zum Zeitpunkt des Beitritts bereits im Besitz der
Staatsbürgerschaft waren, die montanische Staatsbürgerschaft.
Artikel 5 - Internationale Organisationen
(1)
Bei allen internationalen Organen wird mit dem Zusammenschluss der
beiden Nationen, eine gemeinsame Vertretung angestrebt. Die Vertretung
bei der OIK übernimmt _____ die Vertretung für den Gesamtstaat.
Artikel 6 - Rechtsprechung
(1) Die montanische Rechtsprechung ist für den Gesamtstaat gültig.
Artikel 7 - Kultur
(1) Die Amtssprachen in der Provinz Lättön sind monetanisch und lättönisch.
(2) Die Eigenheit der Kultur und lättönische Produkte werden als "Made in Lättön" gekennzeichnet und stehen unter Markenschutz
Artikel 8 - Flora und Fauna
(1)
Die gesamte Flora und Fauna in der Provinz Lättön ist und bleibt wie in
Lättön unter Naturschutz, vorallem das Elefantenreservat.
(2) Der Elefant ist ein heiliges Tier. Diesem zu verletzen oder gar zu töten führt zu hohen Haft- und Geldstrafen.
Artikel 9 - Wirtschaft
(1)
Der Pesos (PE) wird als alleiniges Zahlungsmittel in Lättön eingeführt.
Die vorhandene Währung wird zu einem Wechselkurs von 1 PE : ____ durch
die Banco Nacional eingetauscht.
(2) Die Lättönische Wirtschaft wird innerhalb von maximal 6 Monaten von liberaler Planwirtschaft auf freie Marktwirtschaft Montanas umgestellt.
Was meinen Sie dazu?
Wenn wir uns jetzt noch auf den Wechselkurs einigen, dann haben wir einen Deal Senor.
Das höre ich gerne, wenn wir den offiziellen Währungsumrechner zu Rate ziehen.
Ist eine Krone gleich 3.33 Peso wert.
Da habe ich allerdings die Berfürchtung das dies unserer Wirtschaft schaden könnte.
Ich habe eher an 1 zu 1,50 bis 2,00 PE gedacht.
Okay verständlich. Ich denke die goldene Mitte also 1,75 f#nde ich nicht schlecht und auch vertretbar.
Okay verständlich. Ich denke die goldene Mitte also 1,75 f#nde ich nicht schlecht und auch vertretbar.
Dann sind wir uns also einig?
Ich denke schon.
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