Beiträge von Wesirat für Äußeres

    https://www.futunischehegemoni…ead/&postID=6052#post6052

    Hier ein paar Anreize und ein paar Klarstellungen. Ich hätte wohl kaum vorher in Montana geworben, wenn ich es nicht auf der Karte sehen wollen würde. Dennoch hat die CartA einen etwas realistischeren Anspruch als etwa die OIK. Das ist in meinen Augen nichts Schlechtes. Zur besseren Einordnung meiner Kritiken empfehle ich jedoch die Einleitung des oben verlinkten Beitrags zu lesen.

    Erstmal müsst ihr reservieren. Dafür ist keine Vetobenachrichtigung nötig.


    Es gilt:


    11. Reservierung eines Kartenplatzes.


    (1) Vor der Eintragung einer Nation auf der Karte ist die Reservierung eines Kartenplatzes nötig.


    (2) Ein Antrag auf Reservierung muss folgende Informationen enthalten:


    1. voller Name der Nation,


    2. Kurzname, der auf der Karte eingetragen werden soll,


    3. ein aus 2 oder 3 Großbuchstaben des modernen lateinischen Alphabets bestehendes Kürzel, welches sich von den Kürzeln der bereits reservierten oder Mitgliedsnationen unterscheidet,


    4. URL zum Forum,


    5. URL zur Website,


    6. E-Mail-Adresse eines für den Antrag zuständigen Ansprechpartners,


    7. Kartenausschnitt (von der Gesamtkarte, unskaliert) mit der genauen Größe und Position des gewünschten Staatsgebietes.


    (3) Reservierungsanträge sind vom Serviceleiter abzuweisen, wenn sie gegen die Bestimmungen von (2) verstoßen.


    (4) Das Serviceteam entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen über eine Reservierung. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird, sowie die Feststellung, dass die Voraussetzung gem. § 10 (2) erfüllt ist.


    (5) Eine bereits zugesprochene Reservierung erlischt wenn ein Antrag auf Eintragung gem. § 12 (4) nicht erfolgreich war. Die Feststellung des Erlöschen der Reservierung obliegt dem Serviceteam.


    (6) Nach 60 Tagen prüft das Serviceteam die Aktivität des reservierten Staates und seinen Fortschritt der Bemühungen, die Eintragungsbedingungen zu erfüllen. Entscheidet das Serviceteam mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, dass keine kontinuierliche Aktivität vorhanden ist oder das aufgrund der Entwicklung des Staates ein folgender Eintragungsantrag keine Aussicht auf Erfolg haben wird, erlischt die Reservierung.


    Das Serviceteam erklärt das Erlöschen der Reservierung ferner, wenn


    1. das Forum dauerhaft nicht mehr erreichbar oder technisch nicht mehr aktiv gepflegt wird oder


    2. das reservierte Gebiet anderweitig beansprucht wird und die Reservierung nach Feststellung des Serviceteams keine Aussicht auf eine Eintragung mehr erkennen lässt.


    (7) Der entsprechende Staat kann bei der CartA ausdrücklich auf die zugesprochene Reservierung verzichten. Das Serviceteam entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, ob die antragstellende Person für den entsprechenden Staat legitimiert ist, den entsprechenden Antrag zu stellen. Sofern das Serviceteam die Legitimation der antragstellenden Person anerkennt, erlischt die Reservierung.


    Ganz wichtig: Die Inseln könnt ihr erst bei der Eintragung so ändern, wie ihr sie wollt, bei Reservierung nicht!

    Ohne Gebietsmodifikation wirst du keinen besseren Platz finden. Immerhin bietet er das, was man für Montaña bereits vorgesehen hat. Es soll der Archipel abgebildet werden, welcher aus mehreren Inseln besteht. Da wir dann sogar mehr Inseln hätten, als wir derzeit ausgestalten, könnte man Mayabeque wieder zum Leben erwecken.

    Um es mal mit den Regeln zu sagen: Bei der Reservierung könnt ihr nichts verändern, aber wenn ihr euch danach dann eintragen lasst, könnt ihr die Fläche anpassen, wie ihr im Prinzip wollt, wenn ihr das mit den Anrainern abstimmt. Damit könntet ihr fast überall liegen, wo ihr wollt (reine Wasserflächen müssten erst entsperrt werden), also auch direkt neben Ladinien oder vor der astorischen Küste.

    Nein, auch "ß" wurde nicht angenommen. Und danke


    In Nordhanar haben wir bei einem Gespräch über euch Darusien ins Gespräch gebracht, dass eine Art sozialistisches Spanien darstellt und Teil der sozialistischen Internationale ist. Demnach könnte bei Barnstorvias Wegfall etwa eine Dynamik mit einem nachbarschaftlichen Verhältnis entstehen, wonach ihr in einem kalten Krieg Szenario befindlich seid, wenn euch danach ist. Darusien ist derzeit dort zu finden. Hier etwas von der Ausgestaltung. Darusien ist derzeit nur reserviert, könnte also potentiell noch umziehen.

    Ich darf vielleicht an dieser Stelle als Außenstehender darauf hinweisen, dass eventuell eine Lösung bezüglich der Barnstorvia und sinnlosen Besetzens von Platz aus niedrigen Motiven Sache in der Mache ist. Die Alternative von GN wurde dort ablehnend beantwortet. Bezüglich Targa kann man ja einfach vermeiden, die Städte dort ähnlich oder gleich zu bezeichnen. Hier die Karte Targas.


    P.S.: Ich wäre wirklich dankbar, wenn jemand die ID in "Wesirat für Äußeres" umbenennen könnte.


    Zur Eintragung gilt nur:


    § 10. Eintragungsbedingungen.
    (1) Jede Nation kann auf der Karte der CartA eingetragen werden oder einen Kartenplatz reservieren, sofern sie die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
    1. Die Nation muss sich ausdrücklich zur Virtualität bekennen.
    2. Die Nation muss über ein Forum sowie eine Webpräsenz verfügen. Als Ersatz für eine Webpräsenz darf eine aussagekräftige Artikelsammlung (Wikiportal) vorgestellt werden, sofern sie im Rahmen eines einschlägigen Angebotes mit eindeutigem Bezug zu den virtuellen Nationen (Mikronationen) existiert.
    3. Reservierungen und Eintragungen sind nur auf freien Flächen zulässig. Sofern bereits ein zuvor von einem anderen Staat gestellter Antrag auf Reservierung, Eintragung oder Gebietsmodifikation die entsprechende Fläche betrifft, gilt diese bis zu dem Zeitpunkt, an dem über diesen Antrag abschließend entscheiden wurde, als nicht mehr frei. Im Falle eines Eintragungsantrag gilt die vom antragstellenden Staat gem. § 11 reservierte Fläche für ihn als frei.
    4. Alle Planquadrate, die nur aus Wasserfläche bestehen, sind zunächst zur Besiedelung gesperrt. Auf Beschluss der Vollversammlung können bestimmte Planquadrate, gleich ob Land- oder Wasserfläche, für Reservierungen und Eintragungen ge- und entsperrt werden.
    5. Eine Reservierung gem. § 11 oder eine Eintragung gem. § 12 mit geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden.
    (2) Plagiarismus wird nicht geduldet. Jeder Antrag ist abzulehnen, wenn er durch einen Staat gestellt wird, dessen Name oder Konzept offensichtlich von einem anderen Staat kopiert wurde oder wenn er der heimtückischen Schädigung eines anderen Staates dient.
    (3) Veränderungen der Küstenlinien können bei der Eintragung oder im Falle einer Gebietsmodifikation vorgenommen werden.
    (4) Reservierungs-, Eintragungs- und Gebietsmodifikationsanträge sind vom Serviceteam abzuweisen, wenn sie gegen die Bestimmungen von (1) und (3) verstoßen.



    § 11. Reservierung eines Kartenplatzes.
    (1) Vor der Eintragung einer Nation auf der Karte ist die Reservierung eines Kartenplatzes nötig.
    (2) Ein Antrag auf Reservierung muss folgende Informationen enthalten:
    1. voller Name der Nation,
    2. Kurzname, der auf der Karte eingetragen werden soll,
    3. ein aus 2 oder 3 Großbuchstaben des modernen lateinischen Alphabets bestehendes Kürzel, welches sich von den Kürzeln der bereits reservierten oder Mitgliedsnationen unterscheidet,
    4. URL zum Forum,
    5. URL zur Website,
    6. E-Mail-Adresse eines für den Antrag zuständigen Ansprechpartners,
    7. Kartenausschnitt (von der Gesamtkarte, unskaliert) mit der genauen Größe und Position des gewünschten Staatsgebietes.
    (3) Reservierungsanträge sind vom Serviceleiter abzuweisen, wenn sie gegen die Bestimmungen von (2) verstoßen.
    (4) Das Serviceteam entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen über eine Reservierung. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird, sowie die Feststellung, dass die Voraussetzung gem. § 10 (2) erfüllt ist.
    (5) Eine bereits zugesprochene Reservierung erlischt wenn ein Antrag auf Eintragung gem. § 12 (4) nicht erfolgreich war. Die Feststellung des Erlöschen der Reservierung obliegt dem Serviceteam.
    (6) Nach 60 Tagen prüft das Serviceteam die Aktivität des reservierten Staates und seinen Fortschritt der Bemühungen, die Eintragungsbedingungen zu erfüllen. Entscheidet das Serviceteam mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, dass keine kontinuierliche Aktivität vorhanden ist oder das aufgrund der Entwicklung des Staates ein folgender Eintragungsantrag keine Aussicht auf Erfolg haben wird, erlischt die Reservierung.
    Das Serviceteam erklärt das Erlöschen der Reservierung ferner, wenn
    1. das Forum dauerhaft nicht mehr erreichbar oder technisch nicht mehr aktiv gepflegt wird oder
    2. das reservierte Gebiet anderweitig beansprucht wird und die Reservierung nach Feststellung des Serviceteams keine Aussicht auf eine Eintragung mehr erkennen lässt.
    (7) Der entsprechende Staat kann bei der CartA ausdrücklich auf die zugesprochene Reservierung verzichten. Das Serviceteam entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, ob die antragstellende Person für den entsprechenden Staat legitimiert ist, den entsprechenden Antrag zu stellen. Sofern das Serviceteam die Legitimation der antragstellenden Person anerkennt, erlischt die Reservierung.



    § 12. Eintragung.
    (1) Zur endgültigen Eintragung auf die Karte der CartA muss ein Antrag auf Eintragung gestellt werden.
    (2) Für die Eintragung müssen neben den in § 10 festgelegten folgende Bedingungen erfüllt sein:
    1. Interne, kontinuierliche Aktivität von mindestens 90 Tagen im eigenen Forum.
    2. Keine gültigen Vetos der Anrainerstaaten und des Serviceteam.
    3. Ein seit mindestens vierzehn Tagen gültiger Reservierungsstatus.
    (3) Ein Antrag auf Eintragung muss neben den bereits für die Reservierung notwendigen Informationen eine vollständige Liste aller vetoberechtigten Staaten sowie den Nachweis von deren Informierung über den Antrag auf Eintragung enthalten.
    (4) Die Einhaltung der Voraussetzungen gem. § 10 (1), § 10 (2) sowie § 12 (2) wird vom Serviceteam festgestellt.
    (5) Ein Antrag auf Eintragung ist nicht erfolgreich, wenn das Serviceteam nach Eröffnung des Verfahrens feststellt, dass mindestens eine der von ihm bzw. ihr gem. dieser GO festzustellende Eintragungsbedingung nicht erfüllt ist, das Verfahren gem. § 15 (4) S. 2 scheitert oder der Antragsteller den Antrag zurückzieht.