Parteien und politische Vereinigungen

  • Ich möchte mal die Gelegenheit nutzen und einen Punkt ansprechen, denn ich für die politische Zukunft unseres Landes als äußerst notwendig erachte. Es geht darum ob der Staat durch ein Parteiengesetz, die Bildung von politischen Vereinigungen und Parteien erlauben soll. Bereits im Verfassungskonvent wurde diese Thematik einmal angesprochen, allerdings ohne nennenswertes Ergebnis. Daher würde ich vorschlagen, dass das Parlament ein Parteiengesetz erarbeitet, in welchen die Modalitäten für diese politischen Vereinigungen geregelt sind. Der Staat sollte es seinen Bürgern ermöglichen, sich mit politisch gleichgesinnten Mitbürgern, in politischen Vereinigungen oder Parteien zusammenzuschließen!


    Persönlich bin ich der Auffassung, dass die Erweiterung der politischen Landschaft - ungeachtet jetzt der Einzelheiten des Parteiengesetzes - ein großer Gewinn für unseren Staat darstellen könnte. Natürlich muss der Staat aber auch die Augen auf diesen politischen Vereinigungen haben, damit sich keine terroristischen oder staatsfeindlichen Vereinigungen bilden. Aber diese Einzelheiten müssen dann in dem Parteiengesetz geregelt sein, genauso wie die Anforderungen und Pflichten.

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    X. Canciller des Reino de Montaña
    Leiter des Instituto de Geografía Líbre
    Vorsitzender und Gründer der


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  • Grundsätzlich bin ich dem nicht abgeneigt, da ich auch einen großen Nutzen für die politische Motivation dahinter sehe. Ich würde mich hier auch an dem alten Parteiengesetz aus dem Estado Libre orientieren und dieses nur den neuen Gegebenheiten anpassen. Die Hürden für die Gründung einer Partei sollten indes allerdings relativ hoch sein, zu groß wäre sonst die Gefahr, dass der Staat bei Wahlen in ein Patt rennt. Auch für die Regierungsbildung können Parteien ein großer Fluch oder aber auch Segen sein.


    Man darf aber auch nicht vergessen, dass es den Senadores frei steht sich in Fraktionen zusammenzufinden. Nur mit dem feinen Unterschied das diese Fraktionen keinen Einfluss auf die politische Gesamtlage des Staates haben. Zumindest keine so tragende wie Parteien, wobei das bisher halt auch an der teilweise noch nicht stattgefundenen politischen Aktivität liegt, da jeder Senador eben in seinem Namen die Stimme abgegeben und Farbe bekennen muss. Auch wenn ich dem ganzen Grundsätzlich aufgeschlossen gegeben überstehe, so gebe ich aber zu bedenken, das es ein großer Spagat sein wird, wenn wir ein vernünftiges Parteiengesetz auf unser Reino de Grande zu schneiden. Das muss sich jeder davor bewusst sein! Wir dürfen den Parteien gerade so viel Spielraum geben, dass Sie das politische Staatswesen bereichern aber nicht zu viel, dass Sie es lähmen!


    Auch müssten die Anforderungen zur Gründung und Zulassung entsprechend hoch sein um die politische Landschaft nicht unübersichtlich zu gestalten. Das ganze auch im Sinne von eventuellen Regierungsbildungen etc. sowie der Überwachung. Wenn wir diesen Schritt gehen, müssen wir sicher stellen, dass er nicht durch terroristische Vereinigungen ausgenutzt wird ohne natürlich die Grundrechte unserer Bürger einzuschränken!

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    Erster Presidente des Principados
    Juni 2011 - März 2012


    Gobernador (Gouverneur) de Tierra Para
    Seit 29. November 2012


    Mitglied der Dirección Artística (Spielleitung)


    Consejero (Hofrat) des Principado's
    18. März 2012 - März 2013


    Sprecher des InterMicronational Olympic Committee (IMOC)
    Januar 2012 - Februar 2016


    Im Adelsstand des Consejero de Reino

    seit dem 12. März 2021


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  • Eigentlich finde ich es gerade gut das es in Montana keine große Parteienlandschaft gibt. Ich würde davon auch - zumindest fürs erste - Abstand nehmen. Parteien können zwar das politische Leben bereichern allerdings auch relativ schnell im Keim ersticken. Politisch aktiven Bürgern steht es doch frei, sich in entsprechenden Vereinigungen zu organisieren? Mir wäre keine Rechtsgrundlage bekannt, die dies verbietet?!

  • Da ich der Gründer der CONSERVADOR (CONS) bin werde ich mich auch weiterhin für den Partei-Status einsetzen. In meinen Augen kann der Staat durchaus die Hürden für eine Parteigründung hoch ansetzen. Dies verdeutlicht aber das eine Parteienlandschaft nicht gewünscht ist! Hier gilt es daher das notwendige Augenmaß zu haben!


    Darüber hinaus sehe ich keine Nachteile in Parteien! Es ist doch eher so, dass Parteien noch eine weitere Plattform der politischen Meinungsäußerung bilden. Daher bin ich absolut und vollumfänglich für Parteien innerhalb des Reino!

  • Da ich der Gründer der CONSERVADOR (CONS) bin werde ich mich auch weiterhin für den Partei-Status einsetzen. In meinen Augen kann der Staat durchaus die Hürden für eine Parteigründung hoch ansetzen. Dies verdeutlicht aber das eine Parteienlandschaft nicht gewünscht ist! Hier gilt es daher das notwendige Augenmaß zu haben!


    Darüber hinaus sehe ich keine Nachteile in Parteien! Es ist doch eher so, dass Parteien noch eine weitere Plattform der politischen Meinungsäußerung bilden. Daher bin ich absolut und vollumfänglich für Parteien innerhalb des Reino!

    Wer hätte das Gedacht: Ich schließe mich mal ihren Ausführungen an! :/


    Auch wenn ich damit einverstanden bin eine Mindestmitgliederanzahl einzuführen damit nicht aus jedem Eck des Reino eine neue Partei kommt. Das würde die Arbeit im Parlament durchaus erschweren. Wenn man dann im Parlament - das hoffentlich bald wieder Congreso Nacional heißt - zwei oder drei Fraktionen hat, erweitert es die politische Bandbreite doch ungemein.

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  • Das einzige Problem wo derzeit besteht ist die Tatsache wie man feste Fraktionen in Form von Parteien hier integrieren kann.

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  • Dafür bietet das Forum doch die Möglichkeit die Gruppenfunktion zu nutzen. Ein Forum für jede Fraktion mit entsprechenden Zugriffsbeschränkungen.

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  • Eigentlich wollte ich davon weg wieder so viele Gruppen zu erstellen.

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  • Sollte doch kein Problem darstellen wenn wir im Gesetz eine Mindestmitgliederzahl festlegen und nur den bereits bestehenden Parteien so ein Bestandsschutz einräumen.


    Dann wären es anfänglich nur zwei Parteien die man als Gruppe und Forum einrichten muss. Ich denke so ein Zwei-Parteien-System ist für uns sowieso ausreichend und mehr werden aktuell aller Voraussicht nach nicht dazu stoßen. Da können wir die Mitgliederanzahl entsprechend hoch setzen. Überwachen sollte dass das Innenministerium.

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  • Wenn die Anzahl entsprechend bei 5 oder dergleichen liegt, wäre das durchaus eine Option. Neben der Regierung, welche ja noch auf den Kabinettsaal wartet, könnte ich mir vorstellen jeweils für die beiden Parteien, die Fraktionsräume dann hier im Convencion de National unterzubringen. Da sowieso alle Staatsbürger den Rang eines Senador erhalten, wäre das zumindest schlüssig.

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  • Wo genau die Foren dann sind ist mir erstmal zweitrangig.


    Mit dieser Beschränkung könnte ich leben, wenn den bestehenden Parteien ein Bestandsrecht eingeräumt wird.

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  • Da es uns dann nur noch an dem Gesetz als an der Frage ob und wie mangelt, sollten wir in die Erarbeitung eines ersten Vorschlags gehen.

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  • Da es in mein Ressort fällt möchte ich gerne das alte Parteiengesetz für die Grundlage nehmen. Wie für jeden ersichtlich sein dürfte, habe ich die eingearbeiteten Änderungsvorschläge entsprechend markiert. Diese Änderungen beruhen auf den derzeitigen Stand dieser Debatte.


    Der Gesetzestext im Wortlaut:


    Ley de partidos políticos (Parteiengesetz)


    §1 - Grundlagen


    (1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die an der politischen Willensbildung gemäß der Verfassung mitwirken.


    (2) Politische Vereinigungen sind nicht Parteien, wenn ihr Sitz oder ihre Geschäftsleitung sich außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes befindet.


    (3) Die Gründung politischer Parteien ist frei.


    § 2 – Gründung einer Partei


    (1) Eine neue Partei wird durch öffentliche Bekanntmachung sowie durch Meldung beim Innenminister gegründet. Ein Bekenntnis zur Verfassung, dem Rey sowie die staatliche Ordnung ist Voraussetzung zur Gründung.


    (2) Bei der Gründung der Partei muss diese über mindesten 5 Mitglieder verfügen


    (3) Die Regelung nach Abs. 2 findet keine Anwendung bei Parteien, die vor dem Inkraftreten dieses Gesetzes bereits als Parteien anerkannt wurden.


    § 3 – Organisation einer Partei


    (1) Mitglied einer Partei können nur Bürger des Reino werden, die über das aktive Wahlrecht verfügen.


    (2) Jede Partei gibt sich auf demokratischem Wege eine Satzung.


    (3) Jede Partei muss über einen Vorstand verfügen, welche für die Partei als Ansprechpartner gilt. Er ist zugleich der Fraktionsvorsitzende im Parlament und befugt, für die Partei eine Stellungnahme abzugeben.


    § 4 - Parteienverzeichnis


    (1) Das Innenministerium führt ein öffentliches Verzeichnis in der alle Parteien des Reino verzeichnet sind.


    § 5 – Auflösung einer Partei


    (1) Eine Partei gilt aus aufgelöst, wenn dies durch Beschluss der Mitglieder auf Grundlage der Satzung geschieht. Das Innenministerium ist ermächtigt, Parteien aus dem Parteienverzeichnis zu löschen, wenn die Bestimmungen dieses Gesetzes länger als 30 Tage missachtet oder die Mitgliederanzahl unter 3 fällt so das die Voraussetzungen für den Parteienstatus nicht mehr vorliegen.


    (2) Mindestens sieben Tage vor der Löschung muss das Innenministerium eine schriftliche Warnung an die Partei senden, in welchem die Gründe, die zu einem Verlust des Parteistatus führen, genannt werden und zur Behebung dieser Umstände aufgerufen wird.


    (3) Im Falle eines Verbotes gemäß der Verfassung oder der Selbstauflösung einer Partei ist eine Löschung aus dem Verzeichnis umgehend vorzunehmen.


    (4) Im Zweifelsfall trifft der Rey die Entscheidung ob eine Partei als Aufgelöst gilt oder nicht. Die Entscheidung des Rey ist unanfechtbar.


    § 7 – Schlussbestimmungen und Inkrafttreten


    (1) Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.


    (2) Parteien die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits den Status einer Partei haben, sind von den Bestimmungen des § 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 ausgenommen.

  • Ihr Vorschlag ist schon mal eine gute Grundlage und bietet den entsprechenden Rahmen für die weitere Diskussion.


    Dann verstehe ich es so richtig, dass der Rey die Entscheidung des Innenministeriums bestätigen muss, wenn sich eine Partei gegen die Löschung wert, falls Sie zum Beispiel nicht mehr über die notwendigen Mitglieder verfügt? Hier gelten dann doch aber auch die 30 Tage, die die Partei als Pause hat um alle Bestimmungen wieder einzuhalten? Unter Umständen wäre es sinnvoller diese Zeitspanne auf 60 Tage zu erhöhen. Gerade in der derzeitigen Situation wo wir uns befinden ist es eher unwahrscheinlich das dies innerhalb dieser kurzen Frist funktioniert.

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  • Und ich möchte zu bedenken geben, dass der Fall eintreten kann das eine Partei ohne Mitglieder da steht. In dem Falle sollte die Partei auch als sofort gelöscht angesehen werden. Wo keine Mitglieder mehr sind ist auch keine Aktivität mehr zu erwarten.

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  • Und ich möchte zu bedenken geben, dass der Fall eintreten kann das eine Partei ohne Mitglieder da steht. In dem Falle sollte die Partei auch als sofort gelöscht angesehen werden. Wo keine Mitglieder mehr sind ist auch keine Aktivität mehr zu erwarten.

    Auch hier sollte die Möglichkeit offen sein, dass noch Mitglieder der Partei beitreten. Daher wäre ich gegen die sofortige Löschung der Partei nur weil derzeit kein Mitglied mehr vorhanden ist. Was anderes wäre, wenn diese Partei als Verfassungsfeindlich anzusehen wäre. Das geht mir aus dem Vorschlag noch nicht genau hervor. Eventuell lässt sich da ja noch eine Ergänzung machen, das bei Verfassungs- oder Staatsfeindlichen Gesinnung die Partei aufgelöst werden kann.


    Hier würde ich aber dann den Rey als Herrscher für Recht und Ordnung sehen, nicht die Regierung. Ansonsten wäre das Öl ins Feuer gießen, da dies einer Verbietung der Opposition gleich kommen würde. Die vorgeschlagene Verlängerung auf 60 Tage findet ebenfalls meine Zustimmung.


    Ansonsten finde ich den Entwurf schon mal sehr gelungen.

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  • Auch hier sollte die Möglichkeit offen sein, dass noch Mitglieder der Partei beitreten. Daher wäre ich gegen die sofortige Löschung der Partei nur weil derzeit kein Mitglied mehr vorhanden ist. Was anderes wäre, wenn diese Partei als Verfassungsfeindlich anzusehen wäre. Das geht mir aus dem Vorschlag noch nicht genau hervor. Eventuell lässt sich da ja noch eine Ergänzung machen, das bei Verfassungs- oder Staatsfeindlichen Gesinnung die Partei aufgelöst werden kann.


    Hier würde ich aber dann den Rey als Herrscher für Recht und Ordnung sehen, nicht die Regierung. Ansonsten wäre das Öl ins Feuer gießen, da dies einer Verbietung der Opposition gleich kommen würde. Die vorgeschlagene Verlängerung auf 60 Tage findet ebenfalls meine Zustimmung.


    Ansonsten finde ich den Entwurf schon mal sehr gelungen.

    Dann mal direkt die Gegenfrage: Wenn kein Mitglied mehr in der Partei vorhanden ist, wer entscheidet dann ob ein Mitglied beitreten darf? Richtig, niemand! Das wäre ein Paradoxon.


    Da der Rey für das Gleichgewicht der Gewaltenteilung steht wäre ich damit einverstanden, dass der Rey nach Vorschlag des Parlament (!) über diesen Antrag entscheidet und die Partei auflöst, den Antrag ablehnt oder die Partei entsprechend "verwarnt". Dies sollte sich aber nur auf konkrete Fälle beziehen, die offen die innere Sicherheit und Ordnung bedrohen.

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  • Wenn kein Mitglied mehr vorhanden sein sollte dann kann man davon ausgehen, dass keine Einwendungen vorliegen wenn ein neues Mitglied eintreten möchte.

    Zitat

    Da der Rey für das Gleichgewicht der Gewaltenteilung steht wäre ich damit einverstanden, dass der Rey nach Vorschlag des Parlament (!) über diesen Antrag entscheidet und die Partei auflöst, den Antrag ablehnt oder die Partei entsprechend "verwarnt". Dies sollte sich aber nur auf konkrete Fälle beziehen, die offen die innere Sicherheit und Ordnung bedrohen.

    Mit dem könnte ich sehr gut leben. Dann liegt die Alleinverantwortung auch nicht nur auf dem Rey sondern das Parlament muss sich damit befassen. Wenn das Parlament dann zu dem Ergebnis (Abstimmung) kommt, dass die Partei gegen das Parteiengesetz oder die staatliche Ordnung verstößt, dann wird dies dem Rey vorgelegt und er entscheidet letztendlich ob die Partei von "Amtswegen" aufgelöst wird.


    Ein guter Gedankengang.

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    Mit dem könnte ich sehr gut leben. Dann liegt die Alleinverantwortung auch nicht nur auf dem Rey sondern das Parlament muss sich damit befassen. Wenn das Parlament dann zu dem Ergebnis (Abstimmung) kommt, dass die Partei gegen das Parteiengesetz oder die staatliche Ordnung verstößt, dann wird dies dem Rey vorgelegt und er entscheidet letztendlich ob die Partei von "Amtswegen" aufgelöst wird.


    Ein guter Gedankengang.

    So hält man nur unnötige Karteileichen am Leben.

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