Parteien und politische Vereinigungen

  • Der Vorschlag über das Vorgehen bzgl. Staatsfeindlicher Vereinigungen sollte dann unter dieser Berücksichtigung passen?


    Dann würde ich den Ministro bitten dies in seinen Entwurf einzuarbeiten.

    Ein Mann- Ein Wort!


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    X. Canciller des Reino de Montaña
    Leiter des Instituto de Geografía Líbre
    Vorsitzender und Gründer der


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  • So hält man nur unnötige Karteileichen am Leben.

    Gerade die Vergangenheit hat gezeigt das solche sowas durchaus möglich ist.


    Nach einer Depression kommt der Höhepunkt und umgekehrt. Das lernt jeder Kaufmann in seiner Ausbildung. Ich möchte nur nichts löschen um es dann in drei/vier Wochen wieder anzumelden. Das spart dann auch schon Bürokratie und Zeit.

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    Erster Presidente des Principados
    Juni 2011 - März 2012


    Gobernador (Gouverneur) de Tierra Para
    Seit 29. November 2012


    Mitglied der Dirección Artística (Spielleitung)


    Consejero (Hofrat) des Principado's
    18. März 2012 - März 2013


    Sprecher des InterMicronational Olympic Committee (IMOC)
    Januar 2012 - Februar 2016


    Im Adelsstand des Consejero de Reino

    seit dem 12. März 2021


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  • Über einen Höhepunkt müssen Sie mir nichts erklären, davon hatte ich gestern Abend zwei... ;)


    Zwar nicht als Kaufmann aber als biologisch freudiger Schüler. ^^


    Sie müssen zugeben das die Hürden für die Partei so groß sind, dass es nahezu unmöglich scheint das innerhalb von 60 Tagen fünf Mitglieder sich einer bereits inaktiven Partei anschließen. Das ist sehr unrealistisch!

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  • Über einen Höhepunkt müssen Sie mir nichts erklären, davon hatte ich gestern Abend zwei... ;)


    Zwar nicht als Kaufmann aber als biologisch freudiger Schüler. ^^


    Sie müssen zugeben das die Hürden für die Partei so groß sind, dass es nahezu unmöglich scheint das innerhalb von 60 Tagen fünf Mitglieder sich einer bereits inaktiven Partei anschließen. Das ist sehr unrealistisch!

    Sie scheinen zu vergessen das dieser Paragraph auch für die bereits bestehenden Parteien gilt.

    Zitat

    Über einen Höhepunkt müssen Sie mir nichts erklären, davon hatte ich gestern Abend zwei... ;)

    Zwar nicht als Kaufmann aber als biologisch freudiger Schüler. ^^

    Dann hoffe ich für Sie das es fruchtbar war.

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  • Das ist ein gutes Argument. Ich würde es politisch aber auch als Vertretbar ansehen, wenn die Parteien dadurch ihren Status verlieren. Selbst wenn es meine Partei trifft. Frei nach Darvin: "Nur der stärkste setzt sich durch!".

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  • Ok, dann lasse ich meine Bedenken in der Hinsicht fallen.


    Ministro Zapatora kann die Änderung gerne in den Entwurf einarbeiten.

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  • Ley de partidos políticos (Parteiengesetz)


    §1 - Grundlagen


    (1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die an der politischen Willensbildung gemäß der Verfassung mitwirken.


    (2) Politische Vereinigungen sind nicht Parteien, wenn ihr Sitz oder ihre Geschäftsleitung sich außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes befindet.


    (3) Die Gründung politischer Parteien ist frei.


    § 2 – Gründung einer Partei


    (1) Eine neue Partei wird durch öffentliche Bekanntmachung sowie durch Meldung beim Innenminister gegründet. Ein Bekenntnis zur Verfassung, dem Rey sowie die staatliche Ordnung ist Voraussetzung zur Gründung.


    (2) Bei der Gründung der Partei muss diese über mindesten 5 Mitglieder verfügen


    (3) Die Regelung nach Abs. 2 findet keine Anwendung bei Parteien, die vor dem Inkraftreten dieses Gesetzes bereits als Parteien anerkannt wurden.


    § 3 – Organisation einer Partei


    (1) Mitglied einer Partei können nur Bürger des Reino werden, die über das aktive Wahlrecht verfügen.


    (2) Jede Partei gibt sich auf demokratischem Wege eine Satzung.


    (3) Jede Partei muss über einen Vorstand verfügen, welche für die Partei als Ansprechpartner gilt. Er ist zugleich der Fraktionsvorsitzende im Parlament und befugt, für die Partei eine Stellungnahme abzugeben.


    § 4 - Parteienverzeichnis


    (1) Das Innenministerium führt ein öffentliches Verzeichnis in der alle Parteien des Reino verzeichnet sind.


    § 5 – Auflösung einer Partei


    (1) Eine Partei gilt aus aufgelöst, wenn dies durch Beschluss der Mitglieder auf Grundlage der Satzung geschieht. Das Innenministerium ist ermächtigt, Parteien aus dem Parteienverzeichnis zu löschen, wenn die Bestimmungen dieses Gesetzes länger als 60 Tage missachtet oder die Mitgliederanzahl unter 3 fällt so das die Voraussetzungen für den Parteienstatus nicht mehr vorliegen. Sollte eine Partei keine Mitglieder mehr vorweisen gilt diese als Aufgelöst.


    (2) Mindestens sieben Tage vor der Löschung muss das Innenministerium eine schriftliche Warnung an die Partei senden, in welchem die Gründe, die zu einem Verlust des Parteistatus führen, genannt werden und zur Behebung dieser Umstände aufgerufen wird.


    (3) Im Falle eines Verbotes gemäß der Verfassung oder der Selbstauflösung einer Partei ist eine Löschung aus dem Verzeichnis umgehend vorzunehmen. Hierzu hat das Parlament die Staatsfeindlichkeit in einer öffentlichen Sitzung vorzustellen und dem Rey die Auflösung der Partei vorzuschlagen. Der Rey ist an die Entscheidung nicht gebunden und erklärt kann im Rahmen seiner Befugnisse die Partei auflösen, verwarnen oder von dem Vorwurf freisprechen.


    (4) Im Zweifelsfall trifft der Rey die Entscheidung ob eine Partei als Aufgelöst gilt oder nicht. Die Entscheidung des Rey ist unanfechtbar.


    § 7 – Schlussbestimmungen und Inkrafttreten


    (1) Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.


    (2) Parteien die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits den Status einer Partei haben, sind von den Bestimmungen des § 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 ausgenommen.

  • Sehr gut, Ministro Zapatora.


    Ich werde mir das ganze aber nochmal in Ruhe durchlesen und dann mein endgültiges Feedback abgeben. Laut der Verfassung muss die Diskussion sowieso drei Tage geführt werden, ehe man zur Abstimmung gehen kann.

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  • Sehr gut, Ministro Zapatora.


    Ich werde mir das ganze aber nochmal in Ruhe durchlesen und dann mein endgültiges Feedback abgeben. Laut der Verfassung muss die Diskussion sowieso drei Tage geführt werden, ehe man zur Abstimmung gehen kann.

    Die Verfassung sagt aus das es drei Tage die Möglichkeit geben soll eine Diskussion zu führen.


    Ohne jetzt die Verfassung auswendig im Kopf zu haben meine ich aber es wurde in der Vergangenheit wie bei den Wahlen gehandhabt. Wenn alle mit dem Entwurf einverstanden sind, könnte man auch schon vorzeitig die Abstimmung herbeiführen.

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  • § 5 – Auflösung einer Partei


    (1) Eine Partei gilt als aufgelöst, wenn dies durch Beschluss der Mitglieder auf Grundlage der Satzung geschieht. Das Innenministerium ist ermächtigt, Parteien aus dem Parteienverzeichnis zu löschen, wenn die Bestimmungen dieses Gesetzes länger als 60 Tage missachtet oder die Mitgliederanzahl unter 3 fällt so das die Voraussetzungen für den Parteienstatus nicht mehr vorliegen. Sollte eine Partei keine Mitglieder mehr vorweisen gilt diese als aufgelöst.

    Hier liegt ein Tippfehler vor.

    Der Rey ist an die Entscheidung nicht gebunden und erklärt kann im Rahmen seiner Befugnisse die Partei auflösen, verwarnen oder von dem Vorwurf freisprechen.

    Dieser Satz macht keinen Sinn. Richtig müsste es heißen: "Der Rey ist an die Entscheidung nicht gebunden und kann im Rahmen seiner Befugnisse die Partei nach Vorschlag des Parlament auflösen, verwarnen oder von dem Vorwurf freisprechen."


    Bitte entsprechend ändern.

    (3) Im Falle eines Verbotes gemäß der Verfassung oder der Selbstauflösung einer Partei ist eine Löschung aus dem Verzeichnis umgehend vorzunehmen. Hierzu hat das Parlament die Staatsfeindlichkeit in einer öffentlichen Sitzung festzustellen und dem Rey die Auflösung der Partei vorzuschlagen. Der Rey ist an die Entscheidung nicht gebunden und erklärt kann im Rahmen seiner Befugnisse die Partei auflösen, verwarnen oder von dem Vorwurf freisprechen.

    Wieder ein Tippfehler der korrigiert werden muss.


    Ansonsten kann ich mit dieser Vorlage leben und signalisiere meine Zustimmung.

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  • In der Tat sollten die Tippfehler und der Formulierungsfehler behoben werden.


    Sollte es nach der neuen Vorlage des Gesetzestextes dann keine Einwendungen geben, dann würde ich direkt mit der Abstimmung beginnen.

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  • In der Tat sollten die Tippfehler und der Formulierungsfehler behoben werden.


    Sollte es nach der neuen Vorlage des Gesetzestextes dann keine Einwendungen geben, dann würde ich direkt mit der Abstimmung beginnen.

    Sí!


    Ich kann auch kein Redebedarf mehr erkennen.

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  • Ley de partidos políticos (Parteiengesetz)


    §1 - Grundlagen


    (1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die an der politischen Willensbildung gemäß der Verfassung mitwirken.


    (2) Politische Vereinigungen sind nicht Parteien, wenn ihr Sitz oder ihre Geschäftsleitung sich außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes befindet.


    (3) Die Gründung politischer Parteien ist frei.


    § 2 – Gründung einer Partei


    (1) Eine neue Partei wird durch öffentliche Bekanntmachung sowie durch Meldung beim Innenminister gegründet. Ein Bekenntnis zur Verfassung, dem Rey sowie die staatliche Ordnung ist Voraussetzung zur Gründung.


    (2) Bei der Gründung der Partei muss diese über mindesten 5 Mitglieder verfügen


    (3) Die Regelung nach Abs. 2 findet keine Anwendung bei Parteien, die vor dem Inkraftreten dieses Gesetzes bereits als Parteien anerkannt wurden.


    § 3 – Organisation einer Partei


    (1) Mitglied einer Partei können nur Bürger des Reino werden, die über das aktive Wahlrecht verfügen.


    (2) Jede Partei gibt sich auf demokratischem Wege eine Satzung.


    (3) Jede Partei muss über einen Vorstand verfügen, welche für die Partei als Ansprechpartner gilt. Er ist zugleich der Fraktionsvorsitzende im Parlament und befugt, für die Partei eine Stellungnahme abzugeben.


    § 4 - Parteienverzeichnis


    (1) Das Innenministerium führt ein öffentliches Verzeichnis in der alle Parteien des Reino verzeichnet sind.


    § 5 – Auflösung einer Partei


    (1) Eine Partei gilt als aufgelöst, wenn dies durch Beschluss der Mitglieder auf Grundlage der Satzung geschieht. Das Innenministerium ist ermächtigt, Parteien aus dem Parteienverzeichnis zu löschen, wenn die Bestimmungen dieses Gesetzes länger als 60 Tage missachtet oder die Mitgliederanzahl unter 3 fällt so das die Voraussetzungen für den Parteienstatus nicht mehr vorliegen. Sollte eine Partei keine Mitglieder mehr vorweisen gilt diese als Aufgelöst.


    (2) Mindestens sieben Tage vor der Löschung muss das Innenministerium eine schriftliche Warnung an die Partei senden, in welchem die Gründe, die zu einem Verlust des Parteistatus führen, genannt werden und zur Behebung dieser Umstände aufgerufen wird.


    (3) Im Falle eines Verbotes gemäß der Verfassung oder der Selbstauflösung einer Partei ist eine Löschung aus dem Verzeichnis umgehend vorzunehmen. Hierzu hat das Parlament die Staatsfeindlichkeit in einer öffentlichen Sitzung festzustellen und dem Rey die Auflösung der Partei vorzuschlagen. Der Rey ist an die Entscheidung nicht gebunden und kann im Rahmen seiner Befugnisse die Partei nach Vorschlag des Parlament auflösen, verwarnen oder von dem Vorwurf freisprechen.


    (4) Im Zweifelsfall trifft der Rey die Entscheidung ob eine Partei als Aufgelöst gilt oder nicht. Die Entscheidung des Rey ist unanfechtbar.


    § 7 – Schlussbestimmungen und Inkrafttreten


    (1) Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.


    (2) Parteien die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits den Status einer Partei haben, sind von den Bestimmungen des § 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 ausgenommen.

    --------------------------


    Ich habe die gewünschten Änderungen und Korrekturen vorgenommen.


    Dieser Gesetzestext müssten nunmehr dem aktuellen Diskussionsstand entsprechen.

  • Dann beende ich die Debatte und leite die Abstimmung ein.

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