Mir wäre sehr daran gelegen wenn wir zumindest eine Struktur der Abläufe auf Papier festhalten können. Normal kann jeder nach der Verfassung eine Debatte beginnen doch in welcher Form diese eröffnet wird, regelt die Verfassung zum Beispiel noch nicht. Ich würde daher vorschlagen das entweder der Antrag an den Canciller gesendet werden muss und dieser dann sein Ok für die Sitzung gibt oder aber das wir nach der aktuellen Regel fortfahren.
Dann benötigen wir aber auch wieder eine Bemessungsgrenze.
Ansonsten könnte der Canciller alle Gesetze die seinem Empfinden nach die Politik der Regierung stört einfach und Konform ablehnen. Dann würde ich es lieber so lassen das jeder eine Debatte eröffnen kann. Das bietet uns mehr verfassungsrechtliche Abdeckung sowohl dann auch die Verfassung in dem Artikel 15 m.E. nach angepasst werden müsste.